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Spenden

Änderung bei der steuerlichen Förderung gemeinnütziger Einrichtungen ab 2007

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 sind Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht eingetreten.
Danach gilt insbesondere folgendes:
Die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden oder Sachzuwendungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke werden einheitlich auf 20% des Gesamtsbetrags der Einkünfte oder 4%o der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern angehoben. Die Bestimmung zur Verteilung von Großspenden auf mehrere Jahre ist entfallen. Spenden oberhalb der Höchstgrenzen oder Spenden, die sich steuerlich nicht auswirken, können zeitlich unbegrenzt in andere Jahre vorgetragen werden; eine Rücktragsmöglichkeit ist entfallen (§ 10b Abs.1. EStG n.F.). Für die Körperschaft- und Gewerbesteuer gelten entsprechende Regelungen.


 

CSI-Arbeit allgemein

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen, um so Notleidenden zu helfen!

EUR  ,–  

Online oder mit Zahlschein / direkter Banküberweisung




 

Nicaragua

Mit Ihrer Spende unterstützeen Sie die Arbeit der Karmeliterinnen in den Slums von Tipitapa und Santa Rosa:

EUR 

50,–

Warme Mahlzeit für sechs Kinder /Monat

EUR 

70,–

Lebensmittelpaket für fünf Familien/Monat

EUR 

100,–

Zuschuss für medizinischeVersorgung

EUR  ,–   freier Betrag

Online oder mit Zahlschein / direkter Banküberweisung




 

Peru

Ihre Spende ist der Same, aus dem in Zukunft Früchte für Veränderungen in den Slums von Lima wachsen:

EUR 

40,–

Wöchentliche Therapie Vergangenheitsbewältigung für 5 Frauen

EUR 

60,–

Wöchentlichere Workshop für gewaltfreie Erziehung für 10 Mütter

EUR 

100,–

Beitrag an Kampagne zum Schutz der Kinder

EUR  ,–   freier Betrag

Online oder mit Zahlschein / direkter Banküberweisung



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