|
|
 |

|
|
Geographische Angaben | Fläche | 458'730 km² (Deutschland: 357'023 km²) | Einwohner | 29,2 Mio 2 mal weniger als in Deutschland (82,3 Mio) | Bevölkerungsdichte | 64 Einwohner/km² 3 mal kleiner als in Deutschland (231) | Bruttosozialprodukt | 1'547 EUR 20 mal tiefer als in Deutschland (30'628 EUR) | Religionsangehörigkeit | Christen | 1.1% |   Katholiken | 0.9% |   andere Christen | 0.2% | Muslime | 98.7% | Juden | 0.2% | Menschenrechte | Religionsfreiheit | Verletzung der religiösen Grundfreiheiten | | Behinderung von Kultus, Diakonie und Mission |
|
 |
|
|
|
|
Glaubensfreiheit existiert bloß auf Papier
|

|
|
|
|
Anfang Dezember 2009 nahm die Polizei 17 Christen fest. Davon waren fünf Ausländer. Die Justizbehörde in Rabat wirft ihnen vor – auch einem Schweizer Ehepaar – evangelisiert zu haben. Weil sie gegen marokkanisches Gesetz verstoßen hätten, wurden alle Ausländer kurzerhand des Landes verwiesen.
|
|
 |
|
Allgegenwärtiger Islam: Moschee in Casablanca, König Hassan II zu Ehren erbaut wm
|
|
ms/hz. Bei Polizeirazzien in den marokkanischen Ortschaften Saidia und Oujda verhaftete die Polizei ausländische sowie marokkanische Christen. Unter ihnen befand sich ein Schweizer Ehepaar, das sich für schwer behinderte Kinder einsetzte und für das Hilfswerk “Consulting, Training and Support (CTS)” tätig war. Festgenommen wurden auch zwei Südafrikaner und ein Staatsangehöriger Guatemalas. Sie alle wurden vom marokkanischen Innenministerium sogleich des Landes verwiesen. Angeblich hätten sie evangelisiert und demgemäß gegen den “Strafrechtsartikel 220” verstoßen. Außerdem hätten sie die “religiösen Werte des Königreichs” in Gefahr gebracht.
Wer in Marokko “einen Muslim in seinem Glauben zu erschüttern oder ihn zum Übertritt zu einer anderen Religion zu bewegen versucht”, macht sich strafbar und kann bis zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt werden. Über das Schicksal der marokkanischen Staatsbürger wurden im Kommuniqué aus Rabat keine Angaben gemacht. |
|
|
Fragwürdige Religionsfreiheit
|
|
|
Bereits im März 2009 waren aufgrund ähnlicher Vorwürfe ebenfalls Ausländer aus Marokko ausgewiesen und Marokkaner vorübergehend festgenommen worden. Seinerzeit wurde das rigorose Vorgehen der Regierung mit dem Kommentar begründet, dass Glaubensfreiheit im Königreich durchaus garantiert werde, jedoch unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen. Christen dürfen demzufolge in Marokko ihren Glauben nicht öffentlich praktizieren. Gestattet wird nur, sich untereinander oder in einer Kirche zum christlichen Glauben zu bekennen. Der Artikel 18 der Uno-Menschenrechtserklärung, in dem die Religionsfreiheit als ein zentrales Menschenrecht postuliert wird, lässt sich mit Marokkos Gesetzgebung nicht vereinbaren. Mit dem Beitritt zur Uno hat sich das Königreich jedoch grundsätzlich dazu bereit erklärt, sich verbindlich an sämtliche Uno-Menschenrechtsbestimmungen zu halten.
Die Ausweisung der fünf ausländischen Christen zeigt eine sehr fragwürdige Gesetzgebung und eine äußerst einseitige Auffassung von Religionsfreiheit. Die christliche Religionsgemeinschaft wird in Marokko in der Ausübung ihres Glaubens eingeschränkt.
Muslimische Religionsgemeinschaften sprechen oft von Einschränkung der Glaubensfreiheit in europäischen Ländern. Ist es dann nicht nur fair und gerecht, wenn Christen islamische Staaten wie zum Beispiel Marokko ebenfalls auffordern, Andersgläubigen Religionsfreiheit zu gewähren? |
|
 |
|
Fordern Sie Religionsfreiheit in Marokko! |
|
|
Mail |
|
|