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Geographische Angaben | Fläche | 298 km² (Deutschland: 357'023 km²) | Einwohner | 0,3 Mio 274 mal weniger als in Deutschland (82,3 Mio) | Bevölkerungsdichte | 1'007 Einwohner/km² 4 mal größer als in Deutschland (231) | Bruttosozialprodukt | 2'600 EUR 12 mal tiefer als in Deutschland (30'628 EUR) | Religionsangehörigkeit | Muslime | 99.9% | Sonstige | 0.1% | Menschenrechte | Religionsfreiheit | Schwere Verletzung der religiösen Grundfreiheiten | | Behinderung von Kultus, Diakonie und Mission |
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Trügerisches Ferienparadies
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Touristen rühmen die Malediven wegen ihrer Strände und Korallen. Dort aber ist die menschenverachtende islamische Scharia oberstes Gesetz. Nur Muslime gelten als Staatsbürger.
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md/ms. Trotz der Ablösung der dreißigjährigen Diktatur des islamischen Geistlichen Maumoon Gayoom durch den aus freien Wahlen hervorgegangenen Mohamed Nasheed Ende Oktober 2008 bleibt der Blick auf die Religionsfreiheit auf den Malediven düster. Nur Muslime gelten als Staatsbürger (Verfassungsartikel 9D). Wer zum Christentum übertritt, verliert das Bürgerrecht. Damit hat er kaum noch Aussicht auf eine gute Anstellung, geschweige denn, an Wahlen teilzunehmen oder gar ein öffentliches Amt zu bekleiden. Die rund 350 einheimischen Christen leben somit am Rand der Gesellschaft. |
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Auf den Malediven dürfen weder Kirchen gebaut noch christliche Gemeinden gegründet werden. Bibeln und andere religiöse Literatur dürfen nur Touristen besitzen – und dies ausschließlich für den privaten Gebrauch. Auf keinen Fall dürfen sie einheimische Malediver damit in Berührung bringen. Wie in zahlreichen anderen islamischen Staaten ist es auch auf den Malediven üblich, dass Muslime, die Christen werden, nicht nur von der Regierung, sondern auch von ihren Angehörigen als „Glaubensabgefallene” bedroht und verfolgt werden. Ende November 2008 sorgte die neue Regierung sogar dafür, dass der Zugang zu einer christlichen Internet-Site gesperrt wurde. Gegenwärtig setzen sich extremistische Geistliche dafür ein, dass sämtliche Websites mit christlichem Inhalt unzugänglich gemacht werden. Sie stützen sich dabei auf das „Gesetz zum Schutz der Religionsfreiheit” (Nr. 6/94). Dieses verbietet „antiislamische Aktivitäten” auf den Malediven. |
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Von der beschriebenen Religionsunterdrückung oder auch von Armut, häuslicher Gewalt und Drogenproblemen, die den Alltag der maledivischen Bevölkerungsmehrheit prägen, bekommt der Tourist während eines Malediven-Aufenthaltes kaum je etwas zu spüren. Denn die maledivische Regierung ist peinlichst darum bemüht, dass ausländische Inselbesucher nie in engeren Kontakt mit den Einheimischen treten. Nur wer direkt im Tourismusbereich arbeitet, hat diese Gelegenheit. Touristen dürfen lediglich 26 der rund 200 bewohnten Malediveninseln betreten. |
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Verlangen Sie Religionsfreiheit auf dem Touristenparadies Malediven! |
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Mail |
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Ferien und Menschenrechte
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Reisen in Länder mit Menschenrechtsverletzungen wie die Malediven sind umstritten. CSI hat bei sieben Schweizer Reiseveranstaltern nachgefragt, warum sie Reisen in Länder mit offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen im Programm haben. Drei haben auf die Frage geantwortet. Da es uns nicht darum geht, irgendeinen Reiseveranstalter an den Pranger zu stellen, veröffentlichen wir hier zwei Auszüge aus den Antworten ohne Namensnennung:
„Reisen in solche Länder sind umstritten; doch wir sind überzeugt, dass der Tourismus zur Öffnung und positiven Veränderung beiträgt und einem Teil der Bevölkerung zu einem gesicherten Einkommen verhilft. Wir versuchen, wenn immer möglich, auf staatliche Unternehmen zu verzichten, damit die Einnahmen privaten Investoren und der Bevölkerung zugute kommen. Es ist auch wichtig, dass die Situation in diesen Ländern beachtet und thematisiert wird. Nur so kann man eine Veränderung herbeiführen.”
n „Reisen in die Länder, in denen Menschenrechte missachtet werden (sofern dies überhaupt bekannt ist), sind anspruchsvoll. Doch die ausländischen Besucher bringen der einheimischen Bevölkerung viel Hoffnung und Verdienst für die Familien (...) Die Reisenden sollten sich bewusst sein, dass die freie Meinungsäusserung und der direkte Kontakt zu den Touristen sowie die Bewegungsfreiheit für die Bevölkerung eingeschränkt oder mit Gefahren verbunden sein können.”
Diese Statements widerspiegeln nicht die Meinung von CSI.
CSI ermutigt Ferienreisende, sich mit der Menschenrechtssituation ihrer Feriendestination auseinanderzusetzen und sich bei Reisebüros entsprechend zu erkundigen und allenfalls auch eine andere Feriendestination zu wählen. |
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