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Leidtragende der neuen Regelungen sind die religiösen Minderheiten, etwa Baptisten oder Ahmadis. Bereits das frühere Gesetz hatte für Religionsgruppen eine Registrierungspflicht vorgeschrieben. Doch im neuen Gesetz werden die Anforderungen dafür massiv verschärft: Es sind mindestens 50 (bisher zehn) Mitglieder erforderlich. Über alle Mitglieder wollen die Behörden genau Bescheid wissen: familiäre Verhältnisse, Bildung, Gesundheit! Sämtliche geistliche Literatur muss vorab genehmigt werden.
Sogar die wenigen Baptisten- und Presbyterianer-Gemeinden, die bisher anerkannt waren, verlieren ihre Registrierung. Sie müssen sich unter den strengeren Bedingungen erneut um staatliche Anerkennung bemühen. Dafür haben alle Gruppen nur ein Jahr Zeit. Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass Registrierungsprozesse oft im Sand verlaufen und die Behörden die Antragsteller hinhalten und schikanieren. Mitglieder nichtregistrierter Gemeinschaften riskieren hohe Geld- und Gefängnisstrafen.
In den zentralasiatischen Ländern scheint es mit großen Schritten zurück in die sowjetische Vergangenheit zu gehen. |
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