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Geographische Angaben | Fläche | 1'648'000 km² 4 mal so groß wie Deutschland (357'023 km²) | Einwohner | 64,5 Mio (Deutschland: 82,3 Mio) | Bevölkerungsdichte | 39 Einwohner/km² 5 mal kleiner als in Deutschland (231) | Bruttosozialprodukt | 2'184 EUR 14 mal tiefer als in Deutschland (30'628 EUR) | Religionsangehörigkeit | Christen | 0.5% | Muslime | 99% | Sonstige | 0.5% | Menschenrechte | Religionsfreiheit | Schwere Verletzung der religiösen Grundfreiheiten | | Behinderung von Kultus, Diakonie und Mission |
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Aufgrund internationaler Protestaktionen hat die Justiz die beiden zum Christentum übergetretenen Frauen Maryam und Marzieh vorübergehend aus ihrer Haft entlassen. Das endgültige Urteil ist jedoch nicht gefällt. Nach wie vor droht ihnen eine Haftstrafe.
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Proteste haben die Freilassung von Maryam und Marzieh bewirkt. CD
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hz. Die beiden vom Islam zum Christentum übergetretenen Frauen Maryam Rostampour und Marzieh Esmaeilabad sind am 5. März wegen Glaubensabfall verurteilt worden. Polizisten drangen damals in Maryams und Marziehs Wohnung ein, beschlagnahmten ihren Besitz, nahmen sie fest, befragten sie stundenlang, schleppten sie von einer Hafteinrichtung zur nächsten. Mit akutem Schlafmangel standen die Frauen dann am 18. März das erste Mal vor dem Teheraner Revolutionsgericht. Von den beiden Frauen wurde verlangt, dass sie ihren christlichen Glauben aufgeben müssten, falls sie freikommen wollten. Weil sie sich weigerten, steckte man sie in das berüchtigte Evin-Gefängnis. Während ihrer Haft haben beide sehr stark abgenommen. Marzieh leidet an Bauch-, Rücken – und Kopfschmerzen sowie an Zahnfleischentzündung. Als die zweite Anhörung der beiden Frauen durch ihren Ankläger am 9. August stattfand, waren sie bereits fünf Monate in Haft. Der Ankläger stellte die beiden erneut vor die Wahl. Sie blieben standhaft in ihrem Glauben und nahmen die Haftverlängerung in Kauf.
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Seit der Verhaftung haben verschiedene Organisationen mit Protestaktionen ihre Freilassung gefordert. Nach neunmonatiger Haft kamen die beiden Frauen am 18. November 2009 endlich frei. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gilt die Anklage des Glaubensabfalls nach wie vor. Maryam und Marzieh müssen daher jederzeit damit rechnen, dass sie erneut verhaftet und verurteilt werden.
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Fragwürdige Glaubensfreiheit
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Dieses Schicksal teilen die beiden Frauen leider mit allen, die vom Islam zum Christentum konvertieren. Glaubensfreiheit in unserem Sinne gibt es im Iran nicht. Ein Moslem macht sich strafbar, wenn er vom Islam zum Christentum übertritt. Das islamische Recht, die Scharia, gibt dem Richter die Vollmacht, Menschen sogar zum Tode zu verurteilen, falls sie vom Islam “abfallen”. Aufgrund des Drucks aus dem Ausland ist die Todesstrafe für Glaubensabfall im Iran zwar nicht zwingend eingeführt worden. Nach wie vor liegt es im Ermessen eines jeden Richters, ob er diese Strafe dennoch verhängen will. Andere Religionen werden toleriert, aber als minderwertig bewertet. Christen, die schon über Generationen im Iran leben, dürfen ihren Glauben bei sich zu Hause oder in einer Kirche praktizieren. Sie gelten jedoch als Ungläubige und haben laut Scharia weniger Rechte. Konvertiten wie die beiden Frauen Maryam Rostampour und Marzieh Esmaeilabad leben aber mit der ständigen Angst, erneut verhaftet zu werden. Darum fordern wir von der iranischen Regierung die Einhaltung der Uno-Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Religionsfreiheit. |
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Verlangen Sie beim iranischen Menschenrechts- Beauftragten Religionsfreiheit für alle Christen! |
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