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Das Oberste Verwaltungsgericht der Arabischen Republik Ägypten hat entschieden: Ein prominenter Moslem, der zum Christentum übergetreten ist, darf seinen Religionswechsel nicht registrieren lassen. Begründung des Gerichts: Es sei nicht statthaft, von der „höheren Religion“ des Islam zur „niedrigen“ Religion des Christentums zurückzukehren.
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