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Freistellungsauftrag
Spenden ohne ausdrückliche Zweckangabe, werden wir für atuelle Aktionen im Rahmen unserer Menschenrechtsarbeit verwenden.
Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften Steuernr. 143/237/20119 vom 25.10.2010 für die Jahre 2006,2007 und 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KstG von der Körperschaftssteuer befreit und wegen der Förderung der Bildung und Erziehung und Hilfe für politische, rassisch und religiös Verfolgte zu mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Bildung und Erziehung und der Hilfe für politische, rassisch und religös Verfolgte zu (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 und 10 AO) und ggf. im Ausland verwendet wird. |
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